Helferstunden TSA
Nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung vom 28.03.2018 ist jedes aktive Mitglied der Tanzsportabteilung im VfL Pinneberg (TSA) grundsätzlich verpflichtet, Helferstunden für die TSA-Gemeinschaft zu leisten. Die Abteilungsleitung hat sich im Anschluss an diesen Beschluss der Mitgliederversammlung zur weiteren Konkretisierung der Neuregelung auf folgende Detailregelungen verständigt:
1. Regelung für 2019
(a) Für das Jahr 2019 sind von jedem Mitglied jeweils 6 Helferstunden (Jahresstunden) zu erbringen – also rechnerisch pro Monat ½ Stunde.
(b) Für jede nicht geleistete Helferstunde ist eine Ersatzleistung von 10 EUR an die Tanzsportabteilung zu erbringen – also rechnerisch pro Monat 5 EUR. Der Kassenwart wird nach Ablauf des Kalenderjahres die betroffenen Mitglieder hierzu gesondert aufrufen.
(c) Die für die nicht geleisteten Helferstunden gezahlten Beträge sollen für sportliche Zwecke der TSA verwendet werden. Die Abteilungsleitung wird hierüber auf der jeweiligen Mitgliederversammlung in geeigneter Form berichten.
2. Betroffene Mitglieder / Ausnahmen
(a) Von den Helferstunden ausgenommen sind Fördermitglieder, passive Mitglieder, Ehrenmitglieder und Mitglieder, die erst im Kalenderjahr das 18. Lebensjahr vollenden.
(b) Für andere Mitglieder, deren Mitgliedschaft im Kalenderjahr keine 12 Monate umfasst, berechnet sich der Umfang der zu leistenden Helferstunden zeitanteilig auf Basis eines 1/12 der o.g. Jahresstunden je Monat Mitgliedschaft in der TSA.
3. Gegenstand und Berechnung von Helferstunden
(a) Die Helferstunden können an allen jeweils von der Abteilungsleitung offiziell bekannt gegebenen Einsatzterminen und den dafür benannten Zwecken, insbesondere für:
– Putz- und Instandsetzungsarbeiten,
– Einsatz bei Veranstaltungen
– individuell mit der Abteilungsleitung abgestimmten Arbeitseinsätzen erbracht werden.
(b) Eine Helferstunde umfasst immer eine volle Zeitstunde (60 Minuten)
(c) Art und Umfang der bei einem Einsatztermin jeweils möglichen Helferstunden ist von der Art des Termins abhängig und wird durch die Abteilungsleitung im Vorfeld festgelegt.
(d) Eine Kuchenspende für Veranstaltungen wird mit 1 Stunde je Kuchen angerechnet
(e) Eine Befreiung von Helferstunden ist nur in Ausnahmefällen möglich und wird durch die Abteilungsleitung im Einzelfall entschieden.
(f) Eine Übertragung der zu leistenden Arbeitsstunden ist (nur) auf den jeweiligen Partner (Ehepartner, Tanzpartner) möglich, sofern dieser auch Mitglied in der Abteilung ist.
(g) Eine Übertragung über das jeweilige Kalenderjahr hinaus ist grundsätzlich nicht möglich.
4. Vergabe, Kommunikation und Dokumentation von Helferstunden
(a) Termine für Helferstunden werden rechtzeitig durch Aushang im VfL-Heim und im Newsletter per Mail veröffentlicht.
(b) Die Abteilungsleitung wird jeweils bis Ende Januar eine Übersicht über die geplanten Einsatztermine des laufenden Jahres veröffentlichen.
(c) Die erforderlichen und noch verfügbaren Helferstunden werden über die Website der TSA bekannt gemacht.
(d) Anmeldungen für Helferstunden können über die Mailadresse Helferstunden@tsa.vflpi.de oder die weiteren angegebenen Kontakte erfolgen.
(e) Die für Helferstunden vergebenen Aufgaben werden grundsätzlich nach der Reihenfolge des Einganges an die interessierten Mitglieder verteilt und kommuniziert.
(f) Jedes Mitglied ist für die Ableistung der Helferstunden und deren Dokumentation selbst verantwortlich. Eine Erinnerung zur Ableistung von Helferstunden durch die Abteilungsleitung ist nicht vorgesehen.
(g) Die geleisteten Einsätze werden auf jeweils bei der Veranstaltung ausliegenden Helferlisten dokumentiert und zentral von der Abteilungsleitung verwaltet.
Da dieses Verfahren für Mitglieder und Abteilungsleitung noch neu ist, werden wir uns bemühen, das Verfahren laufend zu verbessern und nehmen Anregungen hierzu gerne entgegen.
Abteilungsleitung der TSA im VfL Pinneberg