Sportförderrichtlinien TSA

für Standard und Latein pro TSA-Turnierpaar

Dr. Bastian Ebeling

überarbeitete und genehmigte Fassung vom 9. Dezember 2018

Der Vorstand der TSA beschließt die nachfolgenden Sportförderrichtlinien, die sowohl Talent- als auch Leistungs- und Spitzenförderung beinhalten, aber auch das Prinzip der Solidarität — wie es einem gemeinnützigen Verein ansteht –– aufgreifen. Der finanzielle Umfang orientiert sich an den Möglichkeiten der TSA und stellt eine absolut freiwillige Leistung dar, die jederzeit insgesamt oder in Teilbereichen widerrufen bzw. geändert werden kann.
Die Zuschüsse werden nur auf Antrag — im laufenden oder folgenden Quartaldes Anspruchs — gewährt und sind grundsätzlich bei vereinseigenen Trainern oder Kader- bzw. Bundestrainern zu verwenden. Nach Paartrennung können bei neuer, mindestens gleichklassiger Paarkonstellation die Ansprüche je hälftig geltend gemacht
werden.
Alle möglichen Teilnahmen an vereinseigenen Turnieren (vgl. § 1 (b)) sowie Meisterschaften sind zur Erlangung der Fördermaßnahmen verpflichtend.

§ 1 Grundförderung TSA-Turnierpaar STD/LAT

(a) kostenlose Weitergabe der Start- bzw. Lizenzmarken für Aktive
(b) Befreiung von Startgebühren für vereinseigene Turniere
(c) Einmal jährlicher Trainingskostenzuschuß von 50 € pro Übernachtung, maximal 100 € für auswärtige Fortbildungsseminare der Cheftrainer Standard oder Latein
(d) Trainingskostenerstattung bis 20 € für Kadertraining des Landesverbandes
(e) Beteiligung an der sogenannten 1/3-Regelung des TSH für Privatstunden mit dem Kadertrainer
(f) Pro Quartal mit Turnierstart bis zu 40 € Trainingskostenzuschuss für Kinder- bis Jugend-Paare

§ 2 Talentförderung TSA-Turnierpaar STD/LAT

(a) Jugend A, Junioren B: 30 € Trainingskostenzuschuß je Runde für Ranglisten
(b) Jugend B, Junioren C, Kinder C: 20 € Trainingskostenzuschuß für eine Platzierung

§ 3 Leistungsförderung / Spitzenförderung TSA-Turnierpaar STD/LAT

(a) Landesmeisterschaften: Sofern mit dem erreichten Ergebnis mindestens zwei Paare geschlagen wurden (vgl. Platzierungsregel), erhält der Landesmeister 100 €, der Vize-Landesmeister 75 € und der Dritte der Landeswertung 50 € Trainingskostenzuschuss (kein Anspruch auf ggf. §2b)
(b) Deutsche Meisterschaften / Deutschlandpokale / Deutschland-Cups (Junioren / Jugend / Hauptgruppe) Der Sieger erhält 250,- €, 2.= 225,- €, 3.= 200,- €, 4.=175,-€, 5.= 150,- €, 6.= 125,- €, 7.-12.= je 100,- € Trainingskostenzuschuss

§ 4 Erfolgsförderung Formation

(a) Erfolge auf Ligaturnieren werden mit einem Kostenzuschuss für den 1. Platz in Höhe von
100 €, für den 2. Platz in Höhe von 75 € und für den dritten Platz in Höhe von 50 €
gefördert.
(b) Bei Aufstiegsturnieren verdoppeln sich die unter (a) genannten Förderprämien.

 

Ein Förderungsanspruch, für den hier kein Formular verfügbar ist, ist per Email an sportwart@tsa.vflpi.de anzuzeigen.

Sportförderrichtlinien zum Download

Formular für Trainingskostenzuschuss §1(f) zum Download