Abteilungsordnung

Abteilungsordnung
(bisher Satzung genannt)

der Tanzsportabteilung im VfL Pinneberg e.V. vom 15.05.1971

mit Erläuterung vom 21.01.74 und Änderungen vom 13.02.76, 12.01.79, 06.04.93, 26.03.04 und 28.03.2018
(Erläuterung und Änderungen sind im Nachspann aufgeführt)

Die Tanzsportabteilung ist eine selbständige Abteilung im Verein für Leibesübungen (VfL) Pinneberg e.V. und führt den Namen

Tanzsportabteilung (TSA) im VfL Pinneberg.

In Zweifelsfällen und allen durch diese Abteilungsordnung nicht geregelten Fällen ist die Satzung des VfL Pinneberg e.V. verbindlich.

§1 Zweck der Tanzsportabteilung

Zweck der Tanzsportabteilung ist die Pflege und Förderung des Amateur-Tanzsportes.

§2 Mitgliedschaft

Die Tanzsportabteilung hat

a) ordentliche Mitglieder (stimmberechtigte Mitglieder)
b) jugendliche Mitglieder.

Diese Mitglieder können aktiv oder passiv in der Abteilung tätig sein.

Aktive Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen der vorgegebenen Trainingszeiten die Räumlichkeiten im VfL-Sportzentrum zu benutzen.

Die Mitgliedschaft in der TSA kann nur erworben werden, wenn Mitgliedschaft im Hauptverein VfL Pinneberg besteht.

§3 Beiträge

Die Eingruppierung der Beiträge in das Stufensystem des Hauptvereins erfolgt durch den Hauptverein auf Vorschlag des Vorstandes der TSA.

§4 Organe der Tanzsportabteilung

Die Organe der Tanzsportabteilung sind:

  • der Abteilungsvorstand
  • die Abteilungsversammlung

§5 Abteilungsvorstand

Der Abteilungsvorstand setzt sich zusammen aus:

a) dem Vorsitzenden
b) dem stellvertr. Vorsitzenden
c) dem Kassenwart
d) dem Schriftführer
e) dem Jugendwart
f) dem Sportwart
g) dem Pressewart

Die Mitglieder des Abteilungsvorstandes werden von der Abteilungsversammlung jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt.

Im 1.Jahr werden

  • der Vorsitzende
  • der Kassenwart
  • der Jugendwart und
  • der Pressewart

Im 2.Jahr werden

  • der stellvertr. Vorsitzende
  • der Schriftführer und
  • der Sportwart

gewählt.

§6 Abteilungsversammlung

Die Hauptversammlung wird durch den Vorstand schriftlich einberufen. Sie findet im 1.Quartal des Jahres statt.

Die Tagesordnung sollte folgende Punkte enthalten:

a) Bericht des Vorstandes
b) Entlastung des Vorstandes
c) Neuwahl des Vorstandes (§5), Neuwahl einzelner im abgelaufenen Jahr ausgeschiedener Vorstandsmitglieder
d) Anträge

Abteilungsversammlungen müssen ferner einberufen werden, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Abteilungsvorstandes oder 25% der stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung dies schriftlich mit Begründung fordern.

§7 Sportordnung

Der Ablauf des Trainings- und Turnierbetriebes wird bei Bedarf durch eine Sportordnung geregelt.

§8 Regelung zu Helferstunden

Dem Abteilungsvorstand der Tanzsportabteilung wird die Befugnis eingeräumt, verbindliche Helferstunden für die Mitglieder der TSA im Umfang von bis zu 6 Stunden pro Jahr festzulegen. Die Helferstunden sind von jedem Mitglied ab dem 16. Lebensjahr im jeweiligen Kalenderjahr zu leisten. Im Fall der Nichtleistung der Helferstunden ist eine Ausgleichszahlung von bis zu 60 EUR pro Kalenderjahr an die Tanzsportabteilung zu zahlen. Die Abteilungsleitung soll hierzu weitere Detailregelungen festlegen und veröffentlichen und dabei den Bedarf der Abteilung und die berechtigten Interessen der Mitglieder angemessen berücksichtigen.“

§9 Inkrafttreten

Diese Abteilungsordnung (bisher Satzung) wurde in der vorstehenden Fassung durch Beschluss der Abteilungsversammlung am 15.05.1971 genehmigt. Sie tritt nach Genehmigung durch den Hauptvorstand des VfL Pinneberg e.V. in Kraft.


Erklärung zu §5 bezüglich der Wahlen gemäß Protokoll über die Jahreshauptversammlung der Tanzsportabteilung im VfL Pinneberg e.V. vom 21.Januar 1974:

§5 der Satzung sagt aus, dass der Abteilungsvorstand jeweils für die Dauer von 2 Jahren gewählt wird, im 1.Jahr der Abteilungsleiter, der Kassenwart und der Jugendobmann, im 2.Jahr der Vertreter des Abteilungsleiters, der Schriftführer und der Sportwart. Wenn man vom Gründungsjahr 1970 ausgeht, so sind die im 1.Jahr zur Wahl heranstehenden Mitglieder des Abteilungsvorstandes bei geraden Jahreszahlen und die im 2.Jahr bei ungeraden Jahreszahlen zu wählen.

Änderungen:

Satzungsänderung gemäß Protokoll über die Jahreshauptversammlung vom 13.02.1976:

1) §5 der Satzung wird erweitert : g) Pressewart

2) Im Nachtrag zu §5 der Satzung wird hinzugefügt: „…der Jugendobmann und der Pressewart,“


Satzungsänderung gemäß Protokoll über die Jahreshauptversammlung vom 12.01.1979:

1) §5 der Satzung wird geändert von  „e) Jugendobmann“ in „e) Jugendwart“


Satzungsänderung gemäß Protokoll über die Jahreshauptversammlung vom 06.04.1993:

1) §2 der TSA Satzung wird um den folgenden vierten Satz ergänzt:

„Die Mitgliedschaft in der TSA kann nur erworben werden, wenn Mitgliedschaft im Hauptverein VfL Pinneberg besteht.“


Satzungsänderung gemäß Protokoll über die Jahreshauptversammlung vom 26.03.2004:

Änderung der bisherigen „Satzung“ in „Abteilungsordnung“ aufgrund der Satzungsänderung des VfL Pinneberg v. 27.05.2003. Des Weiteren folgende Änderungen / Ergänzungen:

1) §2 Mitgliedschaft: streiche: Aktive Mitglieder sind berechtigt,“alle Einrichtungen der Tanzsport-abteilung zu benutzen und an den Übungsstunden (Training) teilzunehmen.“

Setze: Aktive Mitglieder sind berechtigt, “im Rahmen der vorgegebenen Trainingszeiten die Räumlichkeiten im VfL-Sportzentrum zu benutzen.“

2) §3 Beiträge: ergänze „und passive“ Mitglieder

3) §4 Organe der TSA: ändere „Mitgliederversammlung“ in „Abteilungsversammlung“ (in allen §)

4) §5 Abteilungsvorstand: ändere „Abteilungsleiter“ in „Vorsitzenden“ und „Vertreter des Abteilungsleiters“ in „stellvertr. Vorsitzenden“

5) §6 Abteilungsversammlung: streiche „30%“, setze „25%“


Satzungsänderung gemäß Protokoll der Abteilungsversammlung am 28.03.2018:

1) §3 Beiträge:
Streiche: Für aktive und passive Mitglieder sind Sonderbeiträge festgelegt, die in einer Beitragsordnung, die nicht Gegenstand der Satzung ist, geregelt ist.
Setze: Die Eingruppierung der Beiträge in das Stufensystem des Hauptvereins erfolgt durch den Hauptverein auf Vorschlag des Vorstandes der TSA.

2) §6 Abteilungsversammlung
Streiche: d) Festsetzung des Sonderbeitrages

3) §8 Inkrafttreten wird §9

4) §8 Regelung zu Helferstunden neu hinzu.

Für die Richtigkeit
Pinneberg, den 28.03.2018

Kai Hildebrandt
Vorsitzender der TSA

Die Abteilungsordnung kann hier heruntergeladen werden.