Karate im VfL Pinneberg
Kontakt und Ansprechpartner
Leitung
Catherine Andresen
04103 9024712
info@karate.vflpi.de
Karate im VfL Pinneberg
Kontakt und Ansprechpartner
Leitung
Catherine Andresen
04103 9024712
info@karate.vflpi.de
Herzlich Willkommen in der VfL Pinneberg Karateabteilung. Wir trainieren die Stilrichtung Shotokan. Hier findest du aktuelle Informationen sowie eine Übersicht der Trainer und der Mitglieder des Abteilungsvorstandes.
Karate-Training ab August 2021
Corona erfordert weiterhin Flexibilität
Überblick aktuelle Trainingszeiten
Montag | 19:30 - 21:00 | Nieland | Erwachsene und Teens Ü14 ab Gelbgurt |
Dienstag | 17:00 - 18:00 | JBS B | Kids, Teens, Erwachsene bis Orangegurt |
Dienstag | 18:15 - 19:30 | JBS B | Kids, Teens, Erwachsene Grün- und Blaugurt |
Dienstag | 19:45 - 21:15 | JBS B | Erwachsene und Teens Ü14 ab Grüngurt |
Mittwoch | 18:30 - 20:00 | JBS B | Erwachsene und Teens Ü14 ab Grüngurt |
Donnerstag | 20:00 - 21:30 | JBS A | Einsteiger und Unterstufe |
Freitag | 16:00 - 17:00 | JBS A & B | Karate Flöhe |
Freitag | 17:15 - 18:30 | JBS A & B | Karate Kids |
Einsteigerkurse werden bekanntgegeben und finden Donnerstagabend Johannes Brahms Schule Halle A statt.
(info@karate.vflpi.de).
In den Kinder-Gruppen ist ein Schnupper-Training am 2. Freitag im Monat außerhalb der Ferien möglich, sofern noch freie Plätze vorhanden sind.
Anfragen bitte an: VfL.KarateKids@gmx.de
Coronabedingt können sich in allen Gruppen immer wieder - und zum Teil sehr kurzfristig - Änderungen ergeben.
Diese Kommunikation erfolgt bei uns in der Karate Sparte über die App SPOND, dort sehen wir die aktuellen Trainingsangebote (Ort, Zeit, freie Plätze). Wir können uns einfach per "Klick" zum gewünschten Training an (oder ab-) melden. Außerdem können wichtige Infos für Alle - oder eine bestsimmte Gruppe - gepostet werden, auch die Chat- und Umfraage-Funktion haben wir schon mehrfach genutzt.
Regelungen für den Hallen-Sportbetrieb des VfL Pinneberg
Ab Mittwoch, dem 3. März 2022 gilt wieder die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für den Sport in Innenräumen.
Der Wortlaut der Landesverordnung ist wie folgt:
"[...] (2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist, nur folgende Personen in Sportanlagen eingelassen werden:
Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
Kinder bis zur Einschulung,
Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. [...]"
Eine Überprüfung des 3G-Status muss also weiterhin durch die Vereine bzw. Beauftragten der Vereine (Übungsleiter:innen, Trainer:innen etc.) vorgenommen werden.
Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt, bitte haltet Eure Nachweise (inkl. Lichtbildausweis) bereit.