Aktuelles zur Coronakrise 20.04.2021

Regelungen Corona - Sportplätze

In der Anlage findet ihr die aktualisierten Regelungen für die Nutzung der Plätze.

Aktuelles zur Coronakrise 18.04.2021

Neue Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg erschienen. Keine Änderungen für den Sport!

Der Kreis Pinneberg hat auf seiner Homepage eine neue Allgemeinverfügung für den Kreis veröffentlicht. Die ab Montag, 19.04.2021 gültigen Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 25.04.2021. Änderungen für den Sport ergeben sich daraus nicht. Das heißt, dass Sporttreiben weiterhin in der Form möglich ist wie es die derzeit gültige Landesverordnung Schleswig-Holsteins vorsieht.

Der KSV Pinneberg weist daraufhin, dass bei steigender 7-Tages-Inzidenz die Allgemeinverfügung auch kurzfristig durch den Kreis angepasst werden kann. An dieser Stelle wird dann wie gewohnt schnelltsmöglich informiert.

Aktuelles zur Coronakrise 12.04.2021

Sport im Kreis Pinneberg seit Montag, 12.04. wieder nach den Regelungen der Landesverordnung möglich

Seit Montag, dem 12. April  gelten für den Sport wieder die Regeln der Landesverordnung . Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass Tennis-Doppel (außer mit vier Personen aus einem gemeinsamen Haushalt) indoor wie outdoor nicht erlaubt ist!!! Es fällt nicht unter die 9 + 1 Trainer Regel.

Sport ist im Kreis Pinneberg gemäß den FAQ des Landes  wie folgt möglich:

Sport mit oder ohne Körperkontakt kann drinnen und draußen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden: allein, zusammen mit den Personen des eigenen Haushaltes oder zu zweit (also zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten)

ferner innerhalb geschlossener Räume:  Bei ausreichend großen Räumen können auch mehrere Personen Sport treiben. Dabei ist die Zahl der anwesenden Personen auf eine Person je 80 Quadratmetern begrenzt. Somit können zum Beispiel auf einer 800 Quadratmeter großen Hallenfläche 10 Personen getrennt voneinander Sport treiben. Dies ist aber nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes zueinander reicht dabei nicht aus, so dass auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb der Räumlichkeiten zu achten ist. Beispielsweise in Tennishallen können in der Regel Einzelspiele auf jedem Spielfeld zeitgleich ausgeübt werden. Doppel sind allenfalls zulässig, soweit es sich bei allen vier Spielerinnen und Spieler um Angehörige desselben Haushalts handelt.

außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt sowohl allein, mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder zu zweit mit einer haushaltsfremden Person,

außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen (inkl. Trainer),

außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.

Soweit mehrere Personen auf einer Sportanlage getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht dabei nicht aus. Daraus ergibt sich auch die Regelung des Tennis-Doppel analog Indoor.

Quelle: https://www.kreis-pinneberg.de/Coronavirus/Pressemitteilungen+_+Bekanntmachungen/Pressemitteilungen+%28COVID_19%29/Kreis+Pinneberg_+Corona-p-20011276.html

(abgerufen am 09.04.2021, 22:20 Uhr)

Die ab Montag, 12.04.2021 gültige Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg enthält keine Regelungen für den Sport.

Damit ist auch für den Kreis Pinneberg der Sport wieder in der Form möglich, wie die derzeitige Landesverodnung Schleswig-Holsteins zur Bekämpfung des Coronavirus dies vorsieht.
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210326_Corona-Bek%C3%A4mpfungsverordnung.html)

Die Landesverordnung wurde am Samstag, 09.04.2021 an einigen Stellen angepasst. Das Änderungsdokument finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/210409_Aenderung_Corona_Qurantaene-VO_unterz.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Der Sport ist von den Änderungen allerdings nicht betroffen. Hier gelten also die Regelungen der Landesverordnung vom 29. März 2021 weiter.

Aktuelles zur Coronakrise 01.04.2021

Grenzwerte überschritten – Kreis Pinneberg untersagt Gruppensport

nach dem Überschreiten der 100er 7-Tage-Inzidenzmarke im Kreis Pinneberg muss auch der Sportbetrieb wieder eingeschränkt werden. Der Kreis Pinneberg hat daraufhin gestern Abend eine Allgemeinverfügung erlassen, diese gilt vom 01.04. – 11.04.2021.

Hier die für den Sport erlassenen Auflagen:

„Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nur wie folgt zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.“

Erlaubt ist noch:

  • Individualsport / Sport zu zweit
  • Gruppensport für Kinder bis zu 14 Jahren nach b) der Allgemeinverfügung
    • max. 5 Kinder plus Trainer (5+1) draußen
  • Die vom Kreis Pinneberg dem VfL Pinneberg erteilten Ausnahmegenehmigungen für den REHA-Sport und für das Training von Kaderathlet:innen bleiben bestehen!

Nicht mehr erlaubt ist:

  • Gruppensport (Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene) drinnen und draußen; auch nicht unter Einhaltung des Mindestabstands.
Aktuelles zur Coronakrise 01.03.2021

Ein kleiner Lichtblick am Sporthimmel

wir können ganz langsam wieder beginnen

Gute Nachrichten: Die Stadt Pinneberg hat extrem schnell die neue Landesverordnung umgesetzt und erlaubt ab sofort die Nutzung der städtischen und der eigenen Sportanlagen für Einzel- und Individualtraining!

Für die konkrete Umsetzung bedeutet die aktuelle Landesverordnung:

Sport kann innen und außen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden:

  • Allein
  • zusammen mit den Personen seines eigenen Haushaltes
  • oder zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten.

Eine Erweiterung der genannten Konstellationen um Trainer:innen oder Übungsleitende ist nicht zulässig.

Wir halten Euch auf dem Laufenden, welche Angebote wieder an den Start gehen.

#nurderVfL

Starte das Bewerbungsvideo, in dem Du das Bild von Jana anklickst, oder lade dir es über den unteren Link runter.

05.01.2021

Voten für Jana!

Mit dem Kinderschutz-Comic „Stopp! Nicht mit mir!“ ist der VfL Pinneberg als Sieger in Schleswig-Holstein im Bundesfinale des Wettbewerbs „Sterne des Sports“ vertreten.

Die Siegerehrung wird vom Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier vorgenommen und am 18. Januar 2021 ab 10.30 Uhr im Livestream auf www.sportschau.de übertragen.

Eine besondere Ehre wurde zudem Jana Glindmeyer mit der Nominierung für den diesjährigen Publikumspreis zuteil. Die Jugendwartin und Kinderschutzbeauftragte des VfL Pinneberg ist eine von drei Nominierten, die sich ab sofort dem Publikumsvoting stellen.

Wir hoffen jetzt auf die Unterstützung aller Pinnebergerinnen und Pinneberger: Votet für Jana!

Einfach im Internet auf die Seite www. www.sterne-des-sports.de/abstimmung gehen und dort für Jana Glindmeyer abstimmen.

Weitere Infos können der nachstehenden Pressemitteilung des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) entnommen werden. Unter www.vfl-pinneberg.de ist zudem ein Präsentationsvideo des Projekts „Stopp! Nicht mit mir!“ zu sehen.

Vielen Dank!
Uwe Hönke
Vorstand | Geschäftsführung

 

#VotenfürJana!
#nurderVfL!
#SternedesSports

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Aktuelles zur Coronakrise 09.12.2020

Wann darf ich zum Sport?!

Da es immer wieder zu Unklarheiten kommt, wann ein Teilnehmer zum Sport gehen darf, wurde dieser Leitfaden erstellt. Er soll allen etwas Sicherheit geben, die derzeit zum Sport gehen dürfen.

18.11.2020

Weitere Online Angebote etabliert

Parkinson-Tanzen, Kindertanz, Tanzkreise und Turniergruppen sowie Formationstraining finden online statt.

 

Informationen sind über info@tsa.vflpi.de zu erhalten

18.11.2020

Silberne Rose 2021 abgesagt

Schweren Herzens hat der Vorstand der TSA im VfL Pinneberg beschlossen, dass in 2021 keine Silberne Rose stattfinden wird.

Die derzeitige Situation lässt leider keine Planung der Veranstaltung zu, so dass wir uns zu diesem Schritt gezwungen sehen.

 

Wir hoffen, dass alle Stammgäste und Freunde der Silbernen Rose Verständnis haben und wir uns in 2022 bei einer wunderschönen Veranstaltung zum Tanzen und Staunen wiedersehen werden.

Aktuelles zur Coronakrise 09.11.2020

REHA-Sport mit Verordnung ab sofort im VfL Pinneberg wieder möglich!

Der VfL Pinneberg hat vom Gesundheitsamt des Kreises Pinneberg eine Ausnahmegenehmigung nach § 11 Abs. 3 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 erhalten.

Danach dürfen wir ab sofort wieder den Betrieb der Sportgruppen zur medizinischen Rehabilitation aufnehmen. Kleiner Wermutstropfen: Diese Ausnahme gilt leider nur für die Teilnehmenden mit einer ärztlichen Verordnung – ohne Verordnung ist die Teilnahme leider nicht erlaubt.

Alle REHA-Sportler:innen mit Verordnung werden umgehend von uns über die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Sportbetriebes informiert. Für weitere Informationen steht die Geschäftsstelle des VfL Pinneberg unter 04101 556020 zur Verfügung.