Sportförderrichtlinien TSA

für Standard und Latein pro TSA-Turnierpaar

Sportförderrichtlinien

Formular für Trainingskostenzuschuss §1 (f)

Sportförderrichtlinien

Dr. Bastian Ebeling

überarbeitete und genehmigte Fassung vom 9. Dezember 2018

Der Vorstand der TSA beschließt die nachfolgenden Sportförderrichtlinien, die sowohl Talent- als auch Leistungs- und Spitzenförderung beinhalten, aber auch das Prinzip der Solidarität — wie es einem gemeinnützigen Verein ansteht –– aufgreifen. Der finanzielle Umfang orientiert sich an den Möglichkeiten der TSA und stellt eine absolut freiwillige Leistung dar, die jederzeit insgesamt oder in Teilbereichen widerrufen bzw. geändert werden kann.
Die Zuschüsse werden nur auf Antrag — im laufenden oder folgenden Quartaldes Anspruchs — gewährt und sind grundsätzlich bei vereinseigenen Trainern oder Kader- bzw. Bundestrainern zu verwenden. Nach Paartrennung können bei neuer, mindestens gleichklassiger Paarkonstellation die Ansprüche je hälftig geltend gemacht
werden.
Alle möglichen Teilnahmen an vereinseigenen Turnieren (vgl. § 1 (b)) sowie Meisterschaften sind zur Erlangung der Fördermaßnahmen verpflichtend.

§ 1 Grundförderung TSA-Turnierpaar STD/LAT

(a) kostenlose Weitergabe der Start- bzw. Lizenzmarken für Aktive
(b) Befreiung von Startgebühren für vereinseigene Turniere
(c) Einmal jährlicher Trainingskostenzuschuß von 50 € pro Übernachtung, maximal 100 € für auswärtige Fortbildungsseminare der Cheftrainer Standard oder Latein
(d) Trainingskostenerstattung bis 20 € für Kadertraining des Landesverbandes
(e) Beteiligung an der sogenannten 1/3-Regelung des TSH für Privatstunden mit dem Kadertrainer
(f) Pro Quartal mit Turnierstart bis zu 40 € Trainingskostenzuschuss für Kinder- bis Jugend-Paare

§ 2 Talentförderung TSA-Turnierpaar STD/LAT

(a) Jugend A, Junioren B: 30 € Trainingskostenzuschuß je Runde für Ranglisten
(b) Jugend B, Junioren C, Kinder C: 20 € Trainingskostenzuschuß für eine Platzierung

§ 3 Leistungsförderung / Spitzenförderung TSA-Turnierpaar STD/LAT

(a) Landesmeisterschaften: Sofern mit dem erreichten Ergebnis mindestens zwei Paare 
geschlagen wurden (vgl. Platzierungsregel), erhält der Landesmeister 100 €, der Vize-Landesmeister 75 € und der Dritte der Landeswertung 50 € Trainingskostenzuschuss (kein 
Anspruch auf ggf. §2 (b)) 


(b) Deutsche Meisterschaften / Deutschlandpokale / Deutschland-Cups (Junioren / Jugend / 
Hauptgruppe) Der Sieger erhält 250,- €, 2.= 225,- €, 3.= 200,- €, 4.=175, €, 5.= 150,- €, 6.= 125,-
€, 7.-12.= je 100,- € Trainingskostenzuschuss

§ 4 Erfolgsförderung Formation

(a) Erfolge auf Ligaturnieren werden mit einem Kostenzuschuss für den 1. Platz in Höhe von
100 €, für den 2. Platz in Höhe von 75 € und für den dritten Platz in Höhe von 50 €
gefördert.
(b) Bei Aufstiegsturnieren verdoppeln sich die unter (a) genannten Förderprämien.

c) Sofern die Formationsmannschaft von mehreren Vereinen als Formationsgemeinschaft getragen wird, wird die Förderung nur dann ausgeschüttet, wenn der oder die anderen Vereine der FG eine entsprechende Förderung ausschütten. Die Förderung wird weiterhin nur anteilig ausgeschüttet, gemessen an der Quote der Tänzer, die bei den relevanten Turnieren gestartet sind und Mitglied der TSA sind.

 

§ 5 Förderung für Solo-Tänzer

Für Erfolge bei Solo-Turnieren gelten die Richtlinien entsprechend, wobei die Förderung jeweils 
50% der oben genannten Beträge umfasst. Bis auf weiteres wird die Förderung nur dann 
ausgeschüttet, wenn bei dem Turnier mindestens 3 weitere Solo-Tänzer in der Startklasse
teilgenommen haben.

Ein Förderungsanspruch, für den hier kein Formular verfügbar ist, ist per Email an sportwart@tsa.vflpi.de anzuzeigen.