Hygiene-Maßnahmen VfL-Sportzentrum
Für das Sporttreiben im VfL Pinneberg sind folgende Regelungen einzuhalten. Bei Nichtbeachtung erfolgt ein vorübergehender Ausschluss vom Sportbetrieb. Die Hygiene-Maßnahmen stehen auch hier zum Download zur Verfügung.
- Die Trainer und Teilnehmenden reisen nach Möglichkeit bereits in Sportkleidung zur Sporteinheit an. Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
- Jeder Teilnehmende muss folgende Kriterien erfüllen:
- Es bestehen keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Krankheitssymptome.
- Es bestand für mindestens zwei Wochen kein Kontakt zu einer infizierten Person.
- Aufgrund der Corona Virus-Meldepflichtverordnung des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen unverzüglich dem Gesundheitsamt und dem Verein zu melden.
- Im VfL-Sportzentrum muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Dieser darf nur während der Sporteinheit abgelegt werden.
- Vor und nach dem Sport gründlich die Hände waschen.
- Kein Händeschütteln, keine Umarmung, kein Abklatschen o.ä.
- Mindestabstand von 1,5 Meter (doppelte Armlänge) zu andern Personen halten.
- Genutzte Sportgeräte werden von den Teilnehmenden nach Nutzung desinfiziert. Materialien, die nicht desinfiziert werden können, werden nicht benutzt.
- Jeder Teilnehmende bringt seine eigenen großen Handtücher zur Sporteinheit mit. Gästen und Zuschauern ist der Zutritt zur Sportstätte nicht gestattet. Kinder unter 12 Jahren dürfen durch eine Person begleitet werden.
- Niesen und Husten erfolgt in die Armbeuge oder in ein Einmal-Taschentuch.
- Die individuelle Risikoabwägung bzgl. einer Teilnahme unter o.g. Bedingungen obliegt dem Mitglied bzw. Teilnehmenden.
- Bei jeder Sporteinheit sind die Teilnehmenden in einer Anwesenheitsliste zu erfassen. Die Listen sind 6 Wochen aufzubewahren und danach datenschutzkonform zu vernichten.
- Die Trainer weisen die Teilnehmenden vor Beginn der Sporteinheit auf die Sicherheits- und Hygienemaßnahmen hin und gewährleisten die Einhaltung. Bei Nichtbeachtung werden Teilnehmende vom Sport ausgeschlossen.
- Im Falle eines Unfalls / Verletzung müssen sowohl Ersthelfer*innen als auch der/die Verunfallte/Verletzte einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Im Falle einer Wiederbelebung wird der Mund der wiederzubelebenden Person mit einem Tuch bedeckt, die Herzdruck-Massage durchgeführt und ggf. auf Beatmung verzichtet.
- Bei Einheiten mit hoher Bewegungsaktivität sollte der Mindestabstand vergrößert werden
- Zwischen den Sporteinheiten soll eine Pause von mindestens 10 Minuten liegen, um Hygienemaßnahmen durchzuführen und einen kontaktlosen Gruppenwechsel zu gewährleisten.
Hygiene- und Sicherheitskonzept des Vereinssportzentrums des VfL Pinneberg
- Der Zugang zum Gebäude darf nur mit Mund-Nase-Schutz erfolgen. Die Schutzmaske ist im gesamten Eingangsbereich sowie den Fluren, Treppenhäusern und Toiletten zu tragen. Lediglich auf den reinen Trainings- und Sportflächen beim aktiven Sporttreiben gilt keine Maskenpflicht.
- Im Eingangsbereich stehen Möglichkeiten zur Handdesinfektion zur Verfügung. Den Mitgliedern wird empfohlen, eigene Handdesinfektionsmittel mitzuführen.
- Es finden regelmäßige Mitarbeiterunterweisungen/Schulungen insbesondere im Hinblick auf die Arbeitssicherheit sowie die Umsetzung dieses Hygiene- und Infektionsschutzplans statt.
- Das Personal im Eingangsbereich und der Geschäftsstelle ist zusätzlich durch eine Spuckschutz-Vorrichtung geschützt.
- Genutzte Kleingeräte werden von den Teilnehmern und Trainern nach Gebrauch desinfiziert.
- Eine Grundreinigung der Räume erfolgt 1x täglich.
- Die Kursräume verfügen über ein automatisches Entlüftungssystem, das die verbrauchte Luft permanent nach außen transportiert und nach Bedarf durch Fensterlüftung ergänzt werden kann.
- Genutzte Großsportgeräte werden von den Teilnehmern unter Anleitung der Übungsleiter selbst nach Benutzung desinfiziert.
- Bei der Nutzung der Umkleideräume und Duschen sind die Hinweise bzgl. der maximalen Anzahl von Personen, die zeitgleich diese Bereiche nutzen dürfen, zwingend zu beachten.
- Die Namen der anwesenden Teilnehmer an Sportangeboten werden je Trainingsstunde durch die Übungsleitung dokumentiert, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
- Tanzsport kann betrieben werden, soweit sich die nicht-kontaktfreie Ausübung auf einen Ehe- oder Lebenspartner bzw. den festen Tanzpartner beschränkt wird und im Übrigen ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Personen gewährleistet ist. Trainer sollen den direkten körperlichen Kontakt mit den Sportlern vermeiden.
- Zunächst ist freies Training in beiden Sälen für Breiten- und Turniersportler gleichermaßen, nur unter Voranmeldung und Bestätigung in festen Blöcken/Gruppen möglich. Anmeldung über info@tsa.vflpi.de. Hierzu wird eine Liste geführt. Die Zeiten begrenzen sich grundsätzlich auf 1,75 Stunden-Blöcke. Es sind bis zu 8 Personen in Saal 3 und 6 Personen in Saal 2 zulässig. Im geöffneten Saal 2+3 sind 14 Personen zulässig.
- Im Gruppenunterricht sind abweichend davon folgende Teilnehmerbegrenzung gegeben:
Saal 1: 7 Personen, Saal 2: 10 Personen, Saal 3: 12 Personen und Saal 2+3: 22 Personen. - Zusätzlich ist ein Eintrag in die Anwesenheitslisten nach absolvierter Trainingseinheit verpflichtend, um bei etwaigen Infektionen die Infektionskette für das Gesundheitsamt nachvollziehbar zu machen.
- Nach dem Training ist durch den Verantwortlichen eine Desinfektion der Türgriffe, vorzunehmen. Die Musikanlage ist mit Einmal-Handschuhen zu bedienen.
Hygiene- und Sicherheitskonzept des VfL-Fitnessbereichs (Gerätetraining)
- Alle Mitglieder müssen den aktuellen Corona-Trainingsverhaltenskodex einhalten. Dieser gilt ergänzend zu der allgemeinen Studioordnung. Der Verhaltenskodex wird im Fachbereich Fitness gut sichtbar ausgehängt und den Mitgliedern bei der Erstreservierung eines Trainingstermins ausgehändigt. Durch die Trainingsteilnahme bestätigt das Mitglied den Verhaltenskodex. Hält der Sportler sich nicht an die Vorgaben bzw. Anweisungen des Personals, wird er bis auf weiteres vom Training des Fitnessbereichs ausgeschlossen.
- Die Mitglieder und das Personal halten einen Mindestabstand von mindestens 1,50 m ein. Körperkontakte sind strikt zu vermeiden, auf Gepflogenheiten des sozialen Miteinanders wie Händeschütteln, in den Arm nehmen, Abklatschen wird verzichtet.
- Die Trainingszeit jedes Mitgliedes muss vorab durch eine Anmeldung online, über Telefon und/oder eine Mail vermerkt bzw. bestätigt werden.
- Beim Verspäten oder Nichtantreten der reservierten Trainingszeit verfällt die Zeit bzw. die Zeitmenge für den Sportler.
- Der Trainingsraum ist nach Ablauf der Zeitfrist von dem Mitglied zu verlassen.
- Sportequipment, deren Kontaktflächen schwer zu reinigen sind, werden nicht zu Verfügung gestellt.
- Die Mitglieder bringen für die Nutzung der Geräte eigene Handtücher zum Unterlegen mit. Die Nutzung von Trainingshandschuhen wird empfohlen.
- Zusätzlich erfolgt durch das anwesende Personal eine fachgerechte Reinigung der stark genutzten Kontaktflächen in einem festgelegten Zeitintervall von 60 Minuten.
- Die Saunableibt von der Nutzung ausgeschlossen.
- Der Zugang zum WC ist für eine begrenzte Anzahl von Personen möglich. Hier haben die Nutzer*innen selbst auf die Einhaltung der Abstandsregelungen zu achten
- Das Mitglied kann mit Einweghandschuhen und Mundschutz trainieren. Das Schutzmaterial muss vom Mitglied mitgebacht werden.
- Den Mitgliedern wird empfohlen, zusätzlich eigene Desinfektionsmittel mit sich zu führen.
- Für Angehörige von Risikogruppen ist das Individualtraining im Fitnessbereich des VfL Pinneberg möglich. Bei gesundheitlichen Bedenken des Mitgliedes, muss dieses mit seinem behandelnden Arzt Rücksprache halten.
- Die Mitglieder reinigen die genutzten Sportgeräte nach Benutzung.
- Die Angestellten reinigen im 60 Minuten Takt alle genutzten Kontaktflächen zusätzlich mit entsprechenden Reinigungsmitteln.
- Eine komplette Grundreinigung der Trainingsfläche erfolgt durch die Reinigungskräfte täglich.
- Die freigegebenen Sanitäranlagen / WCs werden 2x täglich gereinigt/desinfiziert.
- Der anfallende Abfall (Desinfektion Sportgeräte, etc.) wird 2x täglich durch die Trainer entsorgt.
- Das Reinigungs- und betreuende Personal erhält regelmäßige Schulungen zur Umsetzung der aktuell vorgeschriebenen Hygiene- und Sicherheitsstandards.
- Die Sportfläche verfügt über eine automatische Entlüftungsanlage. Diese kann bei Bedarf (witterungsbedingt) durch das Öffnen von Fenstern und Türen ergänzt werden.
Ergänzung zur Wiedereröffnung des VfL-Sportzentrums
Wiedereröffnung der Clubräume im VfL-Sportzentrum
ab 2. Juni 2020
Für Schulungen, Sitzungen, Besprechungen und Versammlungen werden ab dem 02.06.2020 der Seminar-Clubraum und der Bistro-Clubraum unter nachstehenden Bedingungen geöffnet:
- Beide Räume werden nur nach vorheriger Reservierung zu festgelegten Terminen und Zeiten vergeben, eine spontane Nutzung der Clubräume ohne vorherige Absprache ist nicht möglich.
- Die Reservierung erfolgt ausschließlich über Sandra Petersen, der Leiterin des Stadion³ im VfL-Sportzentrum, per Mail unter stadion3@vfl-pinneberg.de oder telefonisch unter 0174-9733507.
- Die maximale Teilnehmerzahl beträgt
- im Seminar-Clubraum = 16 Personen
- im Bistro-Clubraum = 7 Personen
- Die Dauer der Nutzung wird zwischen der Stadion³-Leitung und dem jeweiligen Nutzer abgesprochen und festgelegt. Die Räume sind in jedem Fall spätestens um 21.30 Uhr zu verlassen, sofern keine frühere Zeit vereinbart wurde.
- Getränke werden nach vorheriger Absprache zur Verfügung und nach der Veranstaltung mit der Raummiete in Rechnung gestellt. Eine Bedienung vor Ort erfolgt nicht.
- Jede Gruppe versammelt sich 10 Minuten vor Veranstaltungsbeginn unter Einhaltung der Abstandswahrung vor dem Haupteingang zum VfL-Sportzentrum und wird als Gruppe hereingelassen. Beim Betreten und Verlassen des VfL-Sportzentrums ist ein Mund-Nasenschutz zu tragen. Dieser kann im Versammlungsraum abgenommen werden.
- Im Eingangsbereich stehen den Teilnehmern Desinfektionsmittel für die Hände zur Verfügung.
- Nach jeder Versammlung ist dem VfL Pinneberg vom Veranstalter eine Teilnehmerliste mit den Kontaktdaten vorzulegen. Diese werden vom VfL Pinneberg sechs Wochen aufbewahrt und anschließend datenschutzkonform vernichtet.
- Dauernutzer haben dem VfL Pinneberg ein separates Hygienekonzept vorzulegen und in den Pausen der Veranstaltungen bzw. Schulungen die Räumlichkeiten zu lüften und eine Desinfektion der Stühle, Tische und Türgriffe vorzunehmen. Hierzu haben die Veranstalter eigene Desinfektionsmittel vorzuhalten.
- Im Übrigen gelten die Regelungen des
Der Lounge-Bereich, die Tribüne und die „Hall of Fame“ bleiben vorerst geschlossen. Es werden keine Sportereignisse übertragen.
Wiederaufnahme des gastronomischen Betriebes des Stadion³ im VfL-Sportzentrum
- Beim Betreten und Verlassen des VfL-Sportzentrums und des Stadion³ sowie beim Gang zur Toilette ist ein Nasen-Mundschutz zu tragen.
- Im Eingangsbereich stehen den Gästen Handdesinfektionsmittel zur Verfügung.
- Zum Schutz des Personals ist am Tresen ein Nies- und Spuckschutz installiert.
- Der Kontakt zwischen dem Personal und dem Gast wird auf ein Minimum reduziert.
- Im VfL-Sportzentrum und im Stadion³ sind überall gut sichtbar Hygienehinweise ausgehängt.
- Es werden keine Speisen zubereitet und herausgegeben.
- Getränke werden ausschließlich vom Personal herausgegeben, Selbstbedienung ist nicht gestattet.
- Die Tische im Lounge-Bereich haben einen Mindestabstand von 1,50 Meter.
- Zur evtl. Nachverfolgung einer Infektionskette sind die Daten der Gäste über einen separaten Vordruck zu erfassen.
- Nach jeder Nutzung durch einen Gast werden die benutzten Tische und Stühle vom Personal desinfizierend gereinigt.
Stand 23.07.2020
VfL Pinneberg e.V.