Landesverordnung - 14.06.2021
Die Landesregierung hat eine neue Landesverordnung (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210611_Corona-BekaempfungsVO.html#doc87475878-54b2-4774-a25f-d852f3a4c806bodyText16) veröffentlicht, die ab Montag, 14.06.2021, gültig ist. Für den Sport gibt es weitere Lockerungen, insbesondere für Zuschauer, Wettbewerbe und Sportfeste.
Auf den Seiten des Landes ist der neue Verordnungstext wie gewohnt zu finden. Die Regelungen für den Sport befinden sich ebenfalls wie gehabt in § 11 der Landesverordnung. Für Zuschauer beim Training oder Sportwettbewerben sind die Regelungen der §§ 5 bis 5c Veranstaltungen anzuwenden.
Grundsätzlich gilt für den Sport:
- Abstands- und Kontaktregelungen aus den §§ 2 und 5 bis 5c sind bei der Sportausübung nicht anzuwenden.
- 10 Erwachsene bzw. 25 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in einem geschlossenen Raum ohne Test Sport ausüben.
- Die in der letzten Landesverordnung aufgestellte sog. "20 Quadratmeter"-Regelung gibt es nicht mehr!
- Ab dem 11. Erwachsenen bzw. 26. Kind/Jugendlichem müssen alle Personen getestet sein. Vollständig geimpfte und genesene zählen nicht dazu, erhöhen die zahlenmäßige Obergrenze aber nicht!
- Die zahlenmäßige Obergrenze (10 Erwachsene oder 25 Minderjährige) kann nur dann überschritten werden, wenn für jede Person mindestens 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen. (Bsp.: 11 erwachsene Personen sind ohne Test in einer Sporthalle mit 880 Quadratmetern Sportfläche erlaubt)
Anmerkung: Im VfL-Sportzentrum bleiben wir grundsätzlich bei 9+1 Regelung für Erwachsene! - Hygienekonzepte müssen für Sportanlagen in geschlossenen Räumen erstellt werden und Kontaktdaten aller Personen müssen bei Sport in geschlossenen Räumen erhoben werden.
- Bei Wettbewerben und Sportfesten (Absatz 4 der LVO) sind in geschlossenen Räumen max. 500 Personen (Sportler & Zuschauer) und außerhalb geschlossener Räume max. 1.000 Personen zulässig.
- Beim Training gelten für die Zuschauer die Regelungen aus den §§ 5 bis 5c. Sportler und Zuschauer sind grundsätzlich zusammenzuzählen.
Wie immer gilt es zunächst noch die Regelungen der Stadt Pinneberg für die Nutzung der Sporthallen und –plätze abzuwarten! Sobald diese veröffentlicht sind (dies ging bei den vergangenen Landesverordnungen immer sehr schnell – meist wurden sie bereits im Laufe des 1. Gültigkeitstages veröffentlicht), werden wir sie an euch weiterleiten!
Unsere Regelung der Teilnehmerzahl von Sportgruppen mit Erwachsenen im Innenbereich
Die aktuelle Landesverordnung erlaubt erwachsene Sportgruppen im Innenbereich ohne Testungen mit bis zu 10 Personen (9 Aktive + Trainer:in). Diese Gruppen dürfen durch Geimpfte und Genese aufgestockt werden, dann müssen aber alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen Negativtest vorweisen.
Mit der "9+1 Regelung" (ohne Test) ist die Landesregierung den Empfehlungen des RKI gefolgt. Angesichts weiter sinkender Inzidenzzahlen ist davon auszugehen, dass auch diese Regelung in Kürze weiter gelockert wird und der Indoorsport ggf sogar ohne weitere Einschränkungen freigegeben werden wird.
Wir haben uns bewusst dafür entschieden, nur die "9+1 Regelung" ohne Erweiterung umzusetzen. Zum einen, um die Gruppe bewusst kleiner zu halten, und zum anderen, da der logistischer und organisatorische Aufwand mit den Nachweisen für Geimpfte, Genesene und negativ Getestete extrem hoch ist. Da bei uns die Kurse überwiegend zeitgleich beginnen, wir auch Trainierende an den Geräten und ggf. auch Gäste (Sitzungen und Versammlungen) haben, wollen wir lange Warteschlangen und unnötige Menschenansammlungen vermeiden.
Aus den vorgenannten Gründen haben wir uns gegen die Variante, nur negativ Getesteten, Geimpften und Genesenen eine Sportmöglichkeit zu gewähren. Ich hoffe, ihr könnt unsere Überlegungen nachvollziehen.
Rechte für Geimpfte und Genesene
Menschen, die gegen das Coronavirus geimpft sind oder eine Covid-19-Erkrankung überstanden haben, erfahren durch die neue Landesverordnung bestimmte Erleichterungen. Die häufigsten Fragen und Antworten hat der NDR sehr übersichtlich auf seiner Homepage zusammengefasst:
Diese Erläuterungen sollten Klarheit herstellen und euch bei entsprechenden Anfragen helfen.
Regelungen städtische Hallen und Plätze
Hallo zusammen,
soeben hat die Stadt Pinneberg die Hallen und Plätze nach den Regelungen der neuen Landesverordnung freigegeben!
Die beigefügten neuen Regelungen bitte genau durchlesen und beachten!
Umkleidekabinen und Duschen sind ebenfalls wieder geöffnet.
Und auch Wettkämpfe mit Zuschauer:innen sind erlaubt. Entsprechende Anträge laufen selbstverständlich über die Geschäftsstelle.
Landesverordnung ab 31.05.2021
Hallo zusammen,
gestern Abend ist die neue Landesverordnung, die ab dem morgigen 31.05.2021 gültig sein wird, veröffentlicht worden.
Wer mag und Spaß daran hat kann sie unter
nachlesen. Die Regelungen zum Sport findet ihr im § 11 der Verordnung. Und wenn ihr noch weiter runterscrollt, findet ihr weitere Anmerkungen zum Sport. Die FAQ´s sind leider noch nicht veröffentlicht worden. Sie werden wohl zur Mitte der Woche hin veröffentlicht werden und bis dahin bleiben sicher noch ein paar Detailfragen offen.
Grundsätzlich werden wir aber ab morgen deutlich mehr Sport anbieten können und auch die Gruppen vergrößern können. Allerdings gelten für Indoor und Outdoor unterschiedliche Grenzen der Teilnehmer:innen-Zahlen. Und je gewählter Option kann eine Testpflicht bestehen!
Für die Nutzung der städtischen Hallen und Plätze bleiben aber jedem Fall zunächst noch die Regelungen der Stadt Pinneberg abzuwarten!
Die aus meiner Sicht wesentlichen Lockerungen und Änderungen habe ich einmal zusammengefasst:
- Ohne Test dürfen in geschlossenen Räumen max. zehn Erwachsene und 25 Kinder und Jugendliche (inkl. zwei Trainer:innen) gemeinsam Sport ausüben.
- Die Gruppengrößen können erweitert werden. Dann müssen jedoch alle Teilnehmenden einen tagesaktuellen Negativ-Test vorlegen, vollständig durchgeimpft oder genesen sein.
- Im Freien ist Sport unabhängig vom Alter mit bis zu 50 Teilnehmenden ohne Testpflicht möglich.
- Zuschauer:innen sind grundsätzlich wieder zugelassen. Hier würde ich aber in jedem Fall noch die Veröffentlichung der FAQ´s abwarten.
Für den Indoor-Sport haben wir also grundsätzlich die Wahl:
- Entweder die Zahl der Sportler:innen wird auf zehn Erwachsene begrenzt, dann gibt es keine Testpflicht.
- Oder wir erweitern die Zahl der Teilnehmenden, dann müssen aber alle tagesaktuell getestet, durchgeimpft oder genesen sein.
In jedem Fall ist die neue Landesverordnung für den Sport ein großer Schritt nach vorne in Richtung Normalität.
Aber wie so oft, liegt der Teufel im Detail und es bleiben noch einige Fragen offen.