Sport im Kreis Pinneberg seit Montag, 12.04. wieder nach den Regelungen der Landesverordnung möglich

- 12.04.2021
Seit Montag, dem 12. April gelten für den Sport wieder die Regeln der Landesverordnung . Aus gegebener Veranlassung weisen wir darauf hin, dass Tennis-Doppel (außer mit vier Personen aus einem gemeinsamen Haushalt) indoor wie outdoor nicht erlaubt ist!!! Es fällt nicht unter die 9 + 1 Trainer Regel.
Sport ist im Kreis Pinneberg gemäß den FAQ des Landes wie folgt möglich:
Sport mit oder ohne Körperkontakt kann drinnen und draußen in den folgenden drei möglichen Konstellationen ausgeübt werden: allein, zusammen mit den Personen des eigenen Haushaltes oder zu zweit (also zwei Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten)
ferner innerhalb geschlossener Räume: Bei ausreichend großen Räumen können auch mehrere Personen Sport treiben. Dabei ist die Zahl der anwesenden Personen auf eine Person je 80 Quadratmetern begrenzt. Somit können zum Beispiel auf einer 800 Quadratmeter großen Hallenfläche 10 Personen getrennt voneinander Sport treiben. Dies ist aber nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes zueinander reicht dabei nicht aus, so dass auf eine möglichst gleichmäßige Verteilung innerhalb der Räumlichkeiten zu achten ist. Beispielsweise in Tennishallen können in der Regel Einzelspiele auf jedem Spielfeld zeitgleich ausgeübt werden. Doppel sind allenfalls zulässig, soweit es sich bei allen vier Spielerinnen und Spieler um Angehörige desselben Haushalts handelt.
außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt sowohl allein, mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes oder zu zweit mit einer haushaltsfremden Person,
außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in Gruppen von bis zu zehn Personen (inkl. Trainer),
außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 20 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen und Übungsleitern.
Soweit mehrere Personen auf einer Sportanlage getrennt Sport treiben, ist dies nur zulässig, soweit eindeutig keine gemeinsame Sportausübung vorliegt und die Virusübertragung durch Aerosole nicht zu befürchten ist. Die bloße Einhaltung des Mindestabstandes reicht dabei nicht aus. Daraus ergibt sich auch die Regelung des Tennis-Doppel analog Indoor.
(abgerufen am 09.04.2021, 22:20 Uhr)
Die ab Montag, 12.04.2021 gültige Allgemeinverfügung des Kreises Pinneberg enthält keine Regelungen für den Sport.
Damit ist auch für den Kreis Pinneberg der Sport wieder in der Form möglich, wie die derzeitige Landesverodnung Schleswig-Holsteins zur Bekämpfung des Coronavirus dies vorsieht.
(https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/210326_Corona-Bek%C3%A4mpfungsverordnung.html)
Die Landesverordnung wurde am Samstag, 09.04.2021 an einigen Stellen angepasst. Das Änderungsdokument finden Sie hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/Downloads/210409_Aenderung_Corona_Qurantaene-VO_unterz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Der Sport ist von den Änderungen allerdings nicht betroffen. Hier gelten also die Regelungen der Landesverordnung vom 29. März 2021 weiter.




