Regelungen der Sportplätze und Sporthallen

Hier stehen die aktuellen Regelungen der Stadt Pinneberg für die Sporthallen und Sportplätze.

Die allgemeine Testpflicht für Trainer, Übungsleiter etc. wurde aufgehoben aber natürlich ist sie empfohlen.

Der Passus 4. b) „in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung von bis zu zwei Übungsleiterinnen oder Übungsleitern“ ist so zu verstehen, dass die Gruppen vor Ort beim Training nicht vermischt werden dürfen. Bei einer zukünftigen Trainingseinheit kann es durchaus eine andere Zusammensetzung der Gruppen geben.

Regelungen Corona - Sportplätze, Stand 28.04.2021

Regelungen Corona - Sporthallen, Stand 28.04.2021

 

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