Neue Landesverordnung ab 28.06.2021

Die Landesregierung hat die neue Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus, die ab Montag, den 28.06.2021 Gültigkeit erlangt, veröffentlicht. Die Verordnung ist im Unterschied zu den vorherigen Verordnungen nunmehr vier Wochen gültig, also bis zur letzten Ferienwoche.

Wichtigster Punkt für den Sport (§ 11, LVO) ist, dass Sportlerinnen und Sportler in Gruppengrößen bis zu 25 Personen im Innenbereich (Indoor) ohne negativen Testnachweis trainieren dürfen. Damit haben wir eigentlich fast wieder einen Stand wie vor Corona!

Bei Sportveranstaltungen sind ebenfalls die Anzahl der teilnehmenden Personen erhöht worden. Hier ist wie gehabt §11 (4) in Verbindung mit § 5 mit seinen Unterpunkten anzuwenden (=> Hygienekonzept!).

Details, wie z.B. die konkrete Gruppengröße je nach Größe des Raumes und der Art des Angebots, lassen sich aus der LVO aber leider nicht herauslesen. Hier werden wir auf die ergänzenden FAQ´s warten müssen, die zur Mitte Woche erwartet werden….

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