Neue Landesverordnung ab 26.07.2021

Die Landesregierung hat die neue Landesverordnung, die ab Montag (26.07.2021) gültig ist, bereits am Donnerstag veröffentlicht!

Diese ist auf den Seiten schleswig-holstein.de wie gewohnt abzurufen; für den Sport (§ 11 der LVO) haben sich die Regelungen im Vergleich zur vorherigen Verordnung weiterhin gelockert: Es besteht nun keine Testpflicht mehr für Sport- und Trainingsstunden. Dies gilt auch, wenn mehr als 25 Personen teilnehmen.

Die für private Treffen neu eingezogene Höchstgrenze von 25 Personen gilt also für den Sportbereich nicht!

Sportwettbewerbe und Sportfeste können mit bis zu 1.250 Personen im Innenbereich/Indoor und mit bis zu 2.500 Personen im Außenbereich/Outdoor durchgeführt werden. Diese Regelungen befinden sich in § 11 (3).

Nach wie vor zu berücksichtigen sind die Regelungen für Veranstaltungen der §§ 5 bis 5d, wenn Zuschauer beim Training oder Sportwettbewerben anwesend sind.

In den Anmerkungen zu § 11 Sport ist auch noch einmal explizit festgehalten, dass "grundsätzlich in allen Konstellationen Sport betrieben werden kann".

Zudem können wir ab Montag auch wieder das Stadion³, also den gastronomischen Bereich in unserem Sportzentrum, für Gäste öffnen. Hier entfällt der Testnachweis, alle Gäste müssen sich aber registrieren. Dafür stehen bei uns im Sportzentrum die luca-App und die Corona-Warnapp zur Verfügung. Wer kein Smartphone hat, muss einen Zettel mit seinen/ihren Kontaktdaten ausfüllen.

 

Die Übertragungen der Olympischen Spiele werden wir während der Öffnungszeiten auf den Fernsehern im Lounge-Bereich zeigen, die Spiele der 1. und 2. Bundesliga allerdings nicht, da diese in der Regel nicht mit unseren Öffnungszeiten übereinstimmen. Hier ist offen, ob wir Fußball überhaupt wieder live übertragen werden; das SKY-Abo haben wir vorsorglich gekündigt!

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