Landesverordnung ab 03.04.2022

- 04.04.2022
Ab dem 03.04.2022 entfallen endgültig alle Regelungen für den Sportbetrieb. In der am 29.03.2022 verkündeten neuen Landesverordnung gibt es den §11 Sport nicht mehr!
Ein Hygienekonzept ist ebenfalls nicht mehr vorgeschrieben. Stattdessen spricht das Land Schleswig-Holstein Empfehlungen aus.
So heißt im § 2 der neuen Landesverordnung:
§ 2 Allgemeine Empfehlungen zur Hygiene
(1) Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Sinne von § 3 wird insbesondere in Innenräumen empfohlen, in denen Gedränge oder vermehrtes Personenaufkommen herrscht.
(2) Die jeweils aktuellen Empfehlungen und Hinweise der zuständigen öffentlichen Stellen zur Vermeidung der Übertragung des Coronavirus sollen beachtet werden.
Die neue Verordnung tritt am 03.04.2022 in Kraft und endet am 30.04.2022.
Für das VfL-Sportzentrum haben wir nach Rücksprache mit unseren Mitarbeiter:innen beschlossen, dass im Eingangsbereich weiterhin ein Mund-Nasenschutz getragen werden soll. Der sog. „Spuckschutz“ bleibt im Empfangsbereich ebenfalls bestehen und alle Mitglieder sind weiterhin aufgefordert, nach Nutzung der Geräte diese zu desinfizieren.







