Landesverordnung - 14.06.2021

- 14.06.2021
Die Landesregierung hat eine neue Landesverordnung (https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210611_Corona-BekaempfungsVO.html#doc87475878-54b2-4774-a25f-d852f3a4c806bodyText16) veröffentlicht, die ab Montag, 14.06.2021, gültig ist. Für den Sport gibt es weitere Lockerungen, insbesondere für Zuschauer, Wettbewerbe und Sportfeste.
Auf den Seiten des Landes ist der neue Verordnungstext wie gewohnt zu finden. Die Regelungen für den Sport befinden sich ebenfalls wie gehabt in § 11 der Landesverordnung. Für Zuschauer beim Training oder Sportwettbewerben sind die Regelungen der §§ 5 bis 5c Veranstaltungen anzuwenden.
Grundsätzlich gilt für den Sport:
- Abstands- und Kontaktregelungen aus den §§ 2 und 5 bis 5c sind bei der Sportausübung nicht anzuwenden.
- 10 Erwachsene bzw. 25 Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre dürfen in einem geschlossenen Raum ohne Test Sport ausüben.
- Die in der letzten Landesverordnung aufgestellte sog. "20 Quadratmeter"-Regelung gibt es nicht mehr!
- Ab dem 11. Erwachsenen bzw. 26. Kind/Jugendlichem müssen alle Personen getestet sein. Vollständig geimpfte und genesene zählen nicht dazu, erhöhen die zahlenmäßige Obergrenze aber nicht!
- Die zahlenmäßige Obergrenze (10 Erwachsene oder 25 Minderjährige) kann nur dann überschritten werden, wenn für jede Person mindestens 80 Quadratmeter zur Verfügung stehen. (Bsp.: 11 erwachsene Personen sind ohne Test in einer Sporthalle mit 880 Quadratmetern Sportfläche erlaubt)
Anmerkung: Im VfL-Sportzentrum bleiben wir grundsätzlich bei 9+1 Regelung für Erwachsene! - Hygienekonzepte müssen für Sportanlagen in geschlossenen Räumen erstellt werden und Kontaktdaten aller Personen müssen bei Sport in geschlossenen Räumen erhoben werden.
- Bei Wettbewerben und Sportfesten (Absatz 4 der LVO) sind in geschlossenen Räumen max. 500 Personen (Sportler & Zuschauer) und außerhalb geschlossener Räume max. 1.000 Personen zulässig.
- Beim Training gelten für die Zuschauer die Regelungen aus den §§ 5 bis 5c. Sportler und Zuschauer sind grundsätzlich zusammenzuzählen.
Wie immer gilt es zunächst noch die Regelungen der Stadt Pinneberg für die Nutzung der Sporthallen und –plätze abzuwarten! Sobald diese veröffentlicht sind (dies ging bei den vergangenen Landesverordnungen immer sehr schnell – meist wurden sie bereits im Laufe des 1. Gültigkeitstages veröffentlicht), werden wir sie an euch weiterleiten!





