Grenzwerte überschritten – Kreis Pinneberg untersagt Gruppensport

nach dem Überschreiten der 100er 7-Tage-Inzidenzmarke im Kreis Pinneberg muss auch der Sportbetrieb wieder eingeschränkt werden. Der Kreis Pinneberg hat daraufhin gestern Abend eine Allgemeinverfügung erlassen, diese gilt vom 01.04. – 11.04.2021.

Hier die für den Sport erlassenen Auflagen:

„Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nur wie folgt zulässig:

  1. allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
  2. außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.“

Erlaubt ist noch:

  • Individualsport / Sport zu zweit
  • Gruppensport für Kinder bis zu 14 Jahren nach b) der Allgemeinverfügung
    • max. 5 Kinder plus Trainer (5+1) draußen
  • Die vom Kreis Pinneberg dem VfL Pinneberg erteilten Ausnahmegenehmigungen für den REHA-Sport und für das Training von Kaderathlet:innen bleiben bestehen!

Nicht mehr erlaubt ist:

  • Gruppensport (Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene) drinnen und draußen; auch nicht unter Einhaltung des Mindestabstands.
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