Grenzwerte überschritten – Kreis Pinneberg untersagt Gruppensport

- 01.04.2021
nach dem Überschreiten der 100er 7-Tage-Inzidenzmarke im Kreis Pinneberg muss auch der Sportbetrieb wieder eingeschränkt werden. Der Kreis Pinneberg hat daraufhin gestern Abend eine Allgemeinverfügung erlassen, diese gilt vom 01.04. – 11.04.2021.
Hier die für den Sport erlassenen Auflagen:
„Die Sportausübung ist abweichend von § 11 Absatz 1 der Corona-Bekämpfungsverordnung nur wie folgt zulässig:
- allein oder gemeinsam mit im selben Haushalt lebenden Personen oder einer anderen Person,
- außerhalb geschlossener Räume ohne Körperkontakt in festen Gruppen von bis zu 5 Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres unter Anleitung einer Übungsleiterin oder eines Übungsleiters.“
Erlaubt ist noch:
- Individualsport / Sport zu zweit
- Gruppensport für Kinder bis zu 14 Jahren nach b) der Allgemeinverfügung
- max. 5 Kinder plus Trainer (5+1) draußen
- Die vom Kreis Pinneberg dem VfL Pinneberg erteilten Ausnahmegenehmigungen für den REHA-Sport und für das Training von Kaderathlet:innen bleiben bestehen!
Nicht mehr erlaubt ist:
- Gruppensport (Jugendliche über 14 Jahre und Erwachsene) drinnen und draußen; auch nicht unter Einhaltung des Mindestabstands.
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