Ergänzung zur Landesverordnung vom 23.08.2021

Ergänzung zur Landesverordnung vom 23.08.2021

Nach der Landesverordnung ist vor den FAQ´s oder so….

Heute sind zur neuen Landesverordnung (gültig seit 23.08.2021) die FAQ´s veröffentlicht worden, die durchaus die eine oder andere Überraschung parat haben:

  • Die gravierendste „Änderung“ ist dabei die Tatsache, dass die Trainer:innen und Übungleiter:innen in den Innenräumen von der 3G-Pflicht ausgenommen sind! Im Klartext bedeutet dies, das die Teilnehmer:innen zwar den Nachweis erbringen müssen, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind – die Trainer:innen allerdings nicht!
  • Die Verpflichtung zur Erhebung der Kontaktdaten von Teilnehmenden und Besucher:innen bei Sportveranstaltungen außerhalb geschlossener Räume entfällt.

Die komplette neue Landesverordnung findet ihr hier: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2021/210817_corona-bekaempfungsvo.html#doc56847afa-aaaa-4de7-bc59-a9c0cea3e610bodyText17

Die aktuellen FAQ´s für den Sport findet ihr unter: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/Sport.html

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