Empfehlung für 2G-Plus im Innenbereich ab sofort!

- 07.01.2022
Von der Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) vom 07.01.2022 wird u.a. der Beschluss erwartet, dass der Zugang zu Gaststätten und Restaurants nur noch Personen gestattet wird, die den „2G Plus“-Status erfüllen. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte und genesene Personen mit einem tagesaktuellen Test Zugang haben. Bereits geboosterte (3fach geimpfte) Personen sind von der Testpflicht dabei allerdings befreit.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Gesundheit aller Sportlerinnen und Sportler an erster Stelle steht und die neuen Virusvarianten als hochgradig ansteckend beschrieben werden, wird den Sportvereinen und Sportanbietern dringend empfohlen, für Sportaktivitäten indoor/in geschlossenen Räumen ebenfalls die „2G Plus“-Regel einzuführen. Diese Empfehlung gilt auch für den Fall, dass die MPK und in Folge die Landesregierung die Regelungen für den Sport nicht explizit anpasst bzw. neufasst.
Wie bereits in den Medien angekündigt soll bereits zu Beginn der kommenden Woche eine neue LVO mit dem 2G+ Inhalt gelten mit den bekannten Ausnahmen gem. SchAusnahmV (Covid-19-Schutzmaßnahmen-Außnahmeverordnung des Bundes).
Zum Thema Zuschauer: Zuschauer dürfen nur "still", d.h. ohne jubeln und ähnlichen Aktivitäten, dabei sein und genau dafür haftet der Veranstalter. D.h. diese Pflicht des Veranstalters ist OWI - bewehrt.
Gleichwohl ist der genaue Wortlaut der LVO abzuwarten.
Der Vorstand des VfL Pinneberg berät sich hierzu noch und wird dann seine Entscheidung bekannt geben.




