Doch keine Testpflicht für Anleitungspersonen im Kreis Pinneberg!

- 28.04.2021
Neue Erkenntnisse gibt es zur Testpflicht von Anleitungspersonen (Übungsleiter/Trainer etc.) aufgrund vieler Anfragen an die Kreisverwaltung. Nun wurde heute morgen von dort mitgeteilt, dass der Kreis Pinneberg auf sein Anforderungsrecht zur Testpflicht keinen Gebrauch macht! Die gestern diesbezüglichen abgestimmten Informationen im Corona-Update sind damit hinfällig. Wir hätten uns diese Information gestern gewünscht.
Es gilt jetzt also:
- "1:1"-Training / Personal-Training
Der Kreis Pinneberg macht hier als nach Landesrecht zuständige Behörde von seinem Anforderungsrecht keinen Gebrauch. Tests für die Übungsleiter sind also nicht zwingend vorgeschrieben. Sie werden aber dringend empfohlen. - Genehmigte REHA-Sportgruppen (mit Verordnung)
Der Kreis Pinneberg macht hier als nach Landesrecht zuständige Behörde von seinem Anforderungsrecht keinen Gebrauch. Tests für die Übungsleiter sind also nicht zwingend vorgeschrieben. Sie werden aber dringend empfohlen. Die gilt für Übungsleiter und betreuende Ärzte gleichermaßen. - Kinder- und Jugendgruppen bis 14 Jahre (max. 5 Kinder plus 1 Trainer)
Der Kreis Pinneberg macht hier als nach Landesrecht zuständige Behörde von seinem Anforderungsrecht keinen Gebrauch. Tests für die Übungsleiter sind also nicht zwingend vorgeschrieben. Sie werden aber dringend empfohlen.
Es bleibt also festzuhalten, dass der Kreis Pinneberg im Sportbezug nicht von seinem Anforderungsrecht zur Testpflicht Gebrauch macht, da dies nicht in der Allgemeinverfügung verankert ist.
Jedoch wird hier an die Eigenverantwortung von Vereinen, Übungsleitern und Trainern appelliert.



