Die 3G-Regeln für den Sport

Die 3G-Regeln für den Sport

Liebe Mitglieder*innen,

wie aus den Medien zu vernehmen ist, gilt ab Montag, 23.08.2021, in Schleswig-Holstein eine neue Coronaschutzverordnung. Wir sind froh, dass wir unseren Sportbetrieb in der jetzigen Form aufrecht erhalten können. Für die Sicherheit aller Besucher*innen gilt allerdings bereits ab Montag auch in unseren Sportstätten und den städtischen Sporthallen die durch die Landesverordnung vorgegebene 3G-Regelung.

 

Zutritt zu den Sportstätten (Indoor) haben daher nur:

  • Geimpfte (vollständig immunisiert)
  • Genesene
  • Getestete (Test nicht älter als 48 Stunden)
  • Schüler*innen ab 7 Jahre (Nachweis in Form einer Bescheinigung der Schule)
  • Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres

Dies gilt für alle Personen: Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Besucher*innen, Mitarbeiter*innen, Mieter*innen, Zuschauer*innen, etc.

 

Wir führen stichprobenartige Kontrollen durch, bitte haltet Eure Nachweise (inkl. Lichtbildausweis) bereit.

 

Beispiel Schulbescheinigung

Weitere News