
- 19.08.2021
Liebe Mitglieder*innen,
wie aus den Medien zu vernehmen ist, gilt ab Montag, 23.08.2021, in Schleswig-Holstein eine neue Coronaschutzverordnung. Wir sind froh, dass wir unseren Sportbetrieb in der jetzigen Form aufrecht erhalten können. Für die Sicherheit aller Besucher*innen gilt allerdings bereits ab Montag auch in unseren Sportstätten und den städtischen Sporthallen die durch die Landesverordnung vorgegebene 3G-Regelung.
Zutritt zu den Sportstätten (Indoor) haben daher nur:
- Geimpfte (vollständig immunisiert)
- Genesene
- Getestete (Test nicht älter als 48 Stunden)
- Schüler*innen ab 7 Jahre (Nachweis in Form einer Bescheinigung der Schule)
- Kinder bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres
Dies gilt für alle Personen: Sportler*innen, Übungsleiter*innen, Besucher*innen, Mitarbeiter*innen, Mieter*innen, Zuschauer*innen, etc.
Wir führen stichprobenartige Kontrollen durch, bitte haltet Eure Nachweise (inkl. Lichtbildausweis) bereit.
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