An alle Abteilungen und Fachbereiche im VfL Pinneberg

Kommando zurück!

Es dürfen jetzt doch weiterhin 10 Personen (9+1) je Halleneinheit Sport treiben!

Jedes Hallendrittel, jede Hallenhälfte (die Jahnhalle gilt auch ohne Trennwand als Zweifeldhalle!), die Bühne der Rübekamphalle, der Ballettraum der Jahnhalle usw. gilt als eine Halleneinheit.

Die – neue – Begrenzung der Gruppengröße zielt somit nur auf den Kontaktsport ab, der vorher ja in voller Mannschaftsstärke trainieren durfte. Dies ist jetzt reglementiert worden.

 

Bei den Sportplätzen haben wir erreichen können, dass jedes Feld in vier gleich große Flächen unterteilt und jeweils von 10 Personen (9+1) genutzt werden kann!

 

Der Landrat des Kreises Pinneberg, Oliver Stolz, hat zudem klargestellt, dass auch beim Schwimmsport (für das Pinneberger Hallenbad ist die Stadt nicht zuständig), alles beim Alten bleibt. Hier sind die Hygienekonzepte der Badbetreiber (Stadtwerke Pinneberg) entscheidend.

 

Und auch im Fitnessbereich können wir bei unseren alten Regelungen bzgl. der Gruppengrößen unter Wahrung der Abstandsregelungen bleiben.

 

Diese Regelungen gelten ab sofort, die entsprechenden Regelwerke der Stadt Pinneberg sind heute angepasst worden und in der Anlage dieser Mail beigefügt.

 

Viel Lärm also um (fast) nix….

 

Bleibt sportlich – bleibt gesund!

Uwe

 

Regeln Corona Sporthallen - 27.10.2020

Regeln Corona Sportplätze - 27.10.2020

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