02.03.2022 00:00

Ab Mittwoch, dem 3. März 2022 gilt wieder die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet) für den Sport in Innenräumen.

Der Wortlaut der Landesverordnung ist wie folgt:

"[...] (2a) Innerhalb geschlossener Räume dürfen durch die Inhaberin oder den Inhaber des Hausrechts oder von ihr oder ihm berechtigte Personen, denen die Sportstätte zur Nutzung überlassen ist, nur folgende Personen in Sportanlagen eingelassen werden:

  1. Personen, die im Sinne von § 2 Nummer 2, 4 oder 6 SchAusnahmV geimpft, genesen oder getestet sind,
  2. Kinder bis zur Einschulung,
  3. Minderjährige, die anhand einer Bescheinigung ihrer Schule nachweisen, dass sie im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden. [...]"

Eine Überprüfung des 3G-Status muss also weiterhin durch die Vereine bzw. Beauftragten der Vereine (Übungsleiter:innen, Trainer:innen etc.) vorgenommen werden.

Ein Hygienekonzept ist nach wie vor für die Sportausübung im Innenraum notwendig. Das entsprechende Hygienekonzept für das VfL-Sportzentrum wird morgen fertiggestellt und veröffentlicht.
Bei Wettkämpfen außerhalb geschlossener Räume muss ebenfalls ein Hygienekonzept vorliegen.

Wie immer, hier der Link zur kompletten Landesverordnung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/Erlasse/2022/220301_Corona-BekaempfungsVO.html

Die Ausführungen zum Sport findet ihr im § 11. Es lohnt sich aber auch, ganz nach unten zu scrollen und die Begründungen der Landesregierung zu den einzelnen Regelungen durchzulesen. Die FAQ´s werden in den nächsten Tagen folgen.

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