Sportförderrichtlinien der TSA
Geschrieben von: B. Ebeling
Sportförderrichtlinien der TSA im VfL Pinneberg vom 22. Oktober 1997 (Protokoll 6/97 – TOP 6h)
Geä.gem.Protok.
1/98 – TOP 6a, 6/99 – TOP 7c, 1/02 – TOP 7b, 5/03 – TOP 7a, 8/04 –TOP 6a, 7/05 – TOP 6e, 2/06 – TOP6j, 3/06 – TOP 6i, 5/06 – TOP 6a, 8/06 TOP 6a, 2/07 TOP 6a, 1/08 TOP 6a, 5/08 TOP 6f, 2/09 TOP 6c, 4/09 Top 6c und 5/10 TOP 6a
Der Vorstand der TSA beschließt die nachfolgenden Sportförderrichtlinien (Ziffer 1-3), die sowohl Talent- als auch Leistungs- und Spitzenförderung beinhalten, aber auch das Prinzip der Solidarität - wie es einem gemeinnützigen Verein ansteht – aufgreifen. Der finanzielle Umfang orientiert sich an den Möglichkeiten der TSA und stellt eine absolut freiwillige Leistung dar, die jederzeit insgesamt - oder in Teilbereichen - widerrufen bzw. geändert werden kann. Sämtliche Zuschüsse (nur für TSA-Turnierpaare auf Antrag: Nach Trennung nur hälftig bei neuer mindestens gleichklassiger Paarkonstellation, Wegfall bei Paarbeendigung) sind grundsätzlich bei den zuständigen Vereinstrainern (Standard/Latein) für Trainingsstunden zu verwenden. Über eine anderweitige bzw. sportförderbedingte Verwendung (z.B. für Übern./Fahrtkosten) entscheidet der Vorsitzende der TSA im Benehmen mit dem Sportwart gesondert.
Im Einzelnen :
- Grundförderung (Std./Lat.)
a) Start- bzw. Lizenzmarken
Kostenlose Weitergabe für Aktive (4/07 – 6i1)
b) Startgebühren
Befreiung bei vereinseigenen Turnieren.
c) Mehrtägige auswärtige Fortbildungsseminare des 1.Clubtrainers Standard sowie des Lateintrainers
Teilnehmende aktive Turnierpaare erhalten einmal jährlich einen Trainingskostenzuschuss in Höhe von 100,- € bei mindestens zwei Übernachtungen, 50,- € bei einer Übernachtung.
d) Örtliche TSA Fortbildungsseminare (einschl. TP-Nachwuchsförderung – s. Protokoll 1/08 – TOP 6a)
Bei Teilnahme Erstattung für tägliches Vollprogramm bis 20,- € pro Turnierpaar.
e) Kadertraining des Landesverbandes
Bei Teilnahme Erstattung für tägliches Vollprogramm bis 20,- € pro Turnierpaar. - Talentförderung (Std./Lat.)
a) Hauptgruppe - analog Junioren II/C und Jugend B -
Je Sektion für eine Plazierung 40,- € Trainingskostenzuschuss.
b) Hauptgruppe - analog Junioren II/B und Jugend A -
Für die HGR S ist die Talentförderung aus vereinspolitischer Sicht auf die Teilnahme an der DTV-RL, allen IDSF Turnieren, „UK intern.“ und „Blackpool“ begrenzt, d.h. je Runde 30,- € Trainingskostenzuschuss. - Leistungsförderung / Spitzenförderung (Std./Lat.)
a) Landesmeisterschaften für alle Startgruppen
Der Sieger erhält 70,- €, 2. = 60,- €, 3. = 50,- €, 4. = 40,- €, 5. = 30,- €, 6. = 20,- €.
b) Kombination Gebietsmeisterschaften / GLM-NORD Kinder / Junioren / Jugend / Hauptgruppe
Förderungsmodus analog 2b). Der Sieger erhält zusätzlich 100,- €, 2.= 90,- €, 3.= 80,- €, 4.= 70,- €, 5.= 60,- €, 6.= 50,- € (1.-6. incl. 2a und 3a) Trainingskostenzuschuss.
c) Deutsche Meisterschaften / Deutschlandpokale / Deutschland-Cups Junioren / Jugend / Hauptgruppe
Förderungsmodus analog 2b); ggf. unter Berücksichtigung der „Setzungs-Regelung“ des DTV. Der Sieger erhält zusätzlich 250,- €, 2.= 225,- €, 3.= 200,- €, 4.=175,- €, 5.= 150,- €, 6.= 125,- €, 7.-12.= je 100,- € Trainingskostenzuschuss.
d) Europa- und Weltmeisterschaften sowie weitere qualitative Ausnahmefälle (z.B. im Sen-Turnierwettbewerb ab DTV-Ebene)
Wird gemäß Protokoll 6/06 – TOP 6a) und 4/07 – TOP 6i2) gesondert entschieden.
- Änderungen vorbehalten -Rückfragen: Telefon 04101/851725
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